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        <title><![CDATA[Behörden und Recht - Fragen stellen und Antworten bekommen]]></title>
        <description><![CDATA[Frage stellen und Antworten bekommen mit der Ratgeber Community. Denn: Wer nicht fragt bleibt dumm!]]></description>
        <link>http://www.wernichtfragt.de/</link>
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                <title><![CDATA[Rechtschutz: ]]></title>
                                <link>http://www.wernichtfragt.de/behoerden-und-recht/hardware/rechtschutz/</link>
                <description><![CDATA[
                                Laut Rechtsschutzbedingungen kann dies möglich sein im Bereich des Strafrechtsschutz (Vorwurf einer Straftat). Wenn eine Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt, sind die gezahlten Aufwendungen zu erstatten. 
Ansonsten ist dies schwer zu beantworten, ohne den Fall näher zu kennen. Sonst schauen Sie in den Bedingungen einmal nach.                  ]]></description>
                <category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
                <pubDate>Sun, 15 Aug 2010 10:45:44 +0200</pubDate>
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                <title><![CDATA[HILFE! Was sind meine rechte als schüler wen meine lehrerin nicht zurechnungsfähig ist?: ]]></title>
                                <link>http://www.wernichtfragt.de/behoerden-und-recht/hardware/hilfe-was-sind-meine-rechte-als-schueler-wen-meine-lehrerin-nicht-zurechnungsfaehig-ist/</link>
                <description><![CDATA[
                                wie heißt deine lehrerin?                ]]></description>
                <category><![CDATA[Allgemeine Rechtsfragen]]></category>
                <pubDate>Wed, 06 Jan 2010 17:50:05 +0100</pubDate>
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                <title><![CDATA[Wie schnell muss ich einen Wasserschaden bei meiner Versicherung melden? : ]]></title>
                                <link>http://www.wernichtfragt.de/behoerden-und-recht/hardware/wie-schnell-muss-ich-einen-wasserschaden-bei-meiner-versicherung-melden-/</link>
                <description><![CDATA[
                                Vorsicht! Das steht alles in den Versicherungsunterlagen drin. Im Normalfall muss man den Schaden binnen 24 Stunden melden. Da kommt es dann wohl auf Deine Versicherung an. Vielleicht hat sie längere Fristen, was ich mir nicht vorstellen kann. Wenn nicht, dann hoffe, dass die Türen noch ganz sind oder dass die Versicherung ein Einsehen hat!                ]]></description>
                <category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
                <pubDate>Tue, 29 Sep 2009 16:20:56 +0200</pubDate>
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                <title><![CDATA[Wie schnell muss ich einen Wasserschaden bei meiner Versicherung melden? : ]]></title>
                                <link>http://www.wernichtfragt.de/behoerden-und-recht/hardware/wie-schnell-muss-ich-einen-wasserschaden-bei-meiner-versicherung-melden-/</link>
                <description><![CDATA[
                                Hallo Ingolf!

Du solltest diesen Schaden in jedem Fall melden - und zwar so schnell wie möglich! Auch wenn Du der Meinung bist, dass nichts weiter passiert ist - Du kannst Dir nicht sicher sein und wenn doch eine Tür in Mitleidenschaft gezogen wurde, dann mußt Du eventuell selber zahlen, wenn die Versicherung der Meinung ist, dass Du zu spät gemeldet hast!                ]]></description>
                <category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
                <pubDate>Tue, 29 Sep 2009 16:20:33 +0200</pubDate>
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                <title><![CDATA[Habe ich noch Anspruch auf Kindergeld?: ]]></title>
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                <description><![CDATA[
                                Hallo Marion,

das ist ganz einfach: Wenn Du verheiratet bist, hast Du keinerlei Anspruch mehr auf Kindergeld. Egal in welcher Situation Du Dich ansonsten befindest...

Viele Grüße,

Rudolph                ]]></description>
                <category><![CDATA[Allgemeine Rechtsfragen]]></category>
                <pubDate>Thu, 24 Sep 2009 08:31:58 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">25-8</guid>
                <title><![CDATA[Wie schnell muss ich einen Wasserschaden meiner Versicherung melden?: ]]></title>
                                <link>http://www.wernichtfragt.de/behoerden-und-recht/hardware/4gb-ram-werden-nicht-vollstaendig-erkannt/</link>
                <description><![CDATA[
                                Vorsicht! Das steht alles in den Versicherungsunterlagen drin. Im Normalfall muss man den Schaden binnen 24 Stunden melden. Da kommt es dann wohl auf Deine Versicherung an. Vielleicht hat sie längere Fristen, was ich mir nicht vorstellen kann. Wenn nicht, dann hoffe, dass die Türen noch ganz sind oder dass die Versicherung ein Einsehen hat!                ]]></description>
                <category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
                <pubDate>Sun, 20 Sep 2009 12:00:37 +0200</pubDate>
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                <title><![CDATA[Wie schnell muss ich einen Wasserschaden meiner Versicherung melden?: ]]></title>
                                <link>http://www.wernichtfragt.de/behoerden-und-recht/hardware/4gb-ram-werden-nicht-vollstaendig-erkannt/</link>
                <description><![CDATA[
                                Hallo Ingo!

Du solltest diesen Schaden in jedem Fall melden - und zwar so schnell wie möglich! Auch wenn Du der Meinung bist, dass nichts weiter passiert ist - Du kannst Dir nicht sicher sein und wenn doch eine Tür in Mitleidenschaft gezogen wurde, dann mußt Du eventuell selber zahlen, wenn die Versicherung der Meinung ist, dass Du zu spät gemeldet hast!                ]]></description>
                <category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
                <pubDate>Sun, 20 Sep 2009 12:00:12 +0200</pubDate>
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                <title><![CDATA[Wie lange hat eine Behörde Zeit, um auf ein Schreiben zu antworten?: ]]></title>
                                <link>http://www.wernichtfragt.de/behoerden-und-recht/hardware/wie-lange-hat-eine-behoerde-zeit-um-auf-ein-schreiben-zu-antworten/</link>
                <description><![CDATA[
                                Hallo,
soweit ich weiss, haben Behörden keine gesetzlich geregelte Frist, die sie einhalten müssen, um auf ein Schreiben zu reagieren. Trotzdem würde ich, wenn ich nach einem Monat immer noch nichts von denen gehört habe, nochmal nachhaken mit der Bitte, dass sie das Schreiben umgehend bearbeiten sollen.
Man kann auch mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen oder im Schreiben selber eine Frist setzen. Ob Behörden sich an eine solche Frist halten müssen ist allerdings fraglich.                ]]></description>
                <category><![CDATA[Allgemeine Rechtsfragen]]></category>
                <pubDate>Sun, 20 Sep 2009 11:59:37 +0200</pubDate>
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                <title><![CDATA[Welche Kündigungsfrist muss ich bei einer Wohnungskündigung einhalten?: ]]></title>
                                <link>http://www.wernichtfragt.de/behoerden-und-recht/hardware/welche-kuendigungsfrist-muss-ich-bei-einer-wohnungskuendigung-einhalten/</link>
                <description><![CDATA[
                                Hallo Gustavdererste,

Wenn Du ohne einen besonderen Grund aus Deiner Wohnung ausziehen möchtest, bei der Du den Hauptmietvertrag unterzeichnet hast, gilt zunächst einmal die Kündigungsfrist, die in Deinem Mietvertrag angegeben ist. Das ist normalerweise die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Drei Monate bedeutet, dass Du drei Monate vor dem Auszugstermin eine schriftliche Kündigung versehen mit dem Auszugstermin an Deinen Vermieter schicken muss. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats ankommen. Es zählt der Poststempel. Wenn Du also zum 31. März ausziehen willst, dann muss Dein Vermieter bis spätestens zum dritten Werktag ab dem ersten Januar Deine schriftliche Kündigung vorliegen haben.

Die Kündigung ist übrigens nur schriftlich, in Form eines Briefes gültig. Email, Telefonat oder Fax sind nicht rechtskräftig.

Wenn Du vorher ausziehen möchtest, dann kannst Du auch selber einen Nachmieter suchen. Das geht aber nur mit der Zustimmung Deines Vermieters. Der Vermieter ist außerdem nicht verpflichtet dem Nachmieter, den Du vorschlägst, zuzustimmen.                ]]></description>
                <category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
                <pubDate>Sun, 20 Sep 2009 11:58:54 +0200</pubDate>
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