Vor 25 Jahren wurde eine durch den Vermieter genehmigte Änderung an der Abflussleitung des Küchenspülenabflusses vorgenommen. Diese ist nun vor der Fallleitung der Hauptleitung verstopft. Die Reinigungskosten versucht der Verwalter auf den Mieter zu übertragen. Meiner Meinung nach sind das Kosten die durch die Hausverwaltung zu tragen sind. Ist das richtig?
Sind die Kosten für die Säuberung von einer verstopften Leitung vom Mieter oder Verwalter zu tragen?
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Einen bestimmten Betrag muss ein Mieter im Jahr selber für Reparaturen zahlen. Normalerweise liegt dieser Betrag um die 300Euro. Sollte die Reinigung diesen Betrag unterschreiten könnte es sein, dass der Mieter aufkommenm muss...
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