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Geschrieben von ballon
"und...hat hier jemnd den Code???"
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Geschrieben von Andre
"Hallo Anastasia, es ist zwar etwas verwirrend, aber da hat sich die Kinderärztin wohl verrechnet...."
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Geschrieben von Rotkäppchen
"Ja, wenn du dir eine Flatrate holst kannst du in das o2 Netz kostenlos telefonieren. Um die richt..."

Familie

Familie allgemein

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hallo.ich hab ein kind ans jugendamt verloren nur weil ich mutter kind haus ablehnte denn es hatte den grund,da der richter davor wollte,das wir zusammenarbeiten und dann familienhilfe kommt.kurz vor geburt neue verhandlung ,neuer richter räumt mutter kind haus wieder ein.ich wollte aber der richter hielt zum jugendamt und war derselben meinung,das es zu spät sei in so ein haus zu zieh,da mein kind schon 2 monate wäre.so ein quatsch.gekämpft hat man aber gegen unser willen bekam unsere süße maus den namen der pflegeeltern.brantragten besuchskontakt aber das jugendamt wollte nicht unterschreiben.im gericht äußerte das Amt,das wir kein kontakt möchten zum kind,dabei haben wir es beantragt.das fand vor ein jahr statt,seitdem kein kontakt zum jugendamt.bin dann aber erneut schwanger geworden in derselben stadt ohne das dass jugendamt davon wusste,hab es aus angst verheimlicht,weil die sind schnell mit kinder weg von guten eltern.dieses jugendamt ist für 4 weitere städte zuständig.sind jetzt umgezogen vom alten wohnort wo ich im 3.monat war und haben den wohnort gewechselt von köln nach düsseldorf.bin jetzt im 5.monat und nur die arge am neuen wohnort weiss bis jetzt die geschichte,da die damalige arge alles weitergeleitet hat.erziehungsfähigkeitsgutachten wurde 2006 erstellt,negativ,was dinef ist.bei uns ist alles ok.kinderzimmer eingerichtet.Falls das neue j-amt zuständig wird durch die Akte,machen die sich dann ein eigenes bild von uns nach der geburt oder enrscheiden die viell genauso wie das vorige Amt?oder nehm die sofort auch nach geburt weg nur weil das damalige amt es beim ersten kind tat?

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Ab wie viel Jahren darf ich bei meinem Vater wohnen?

Familie allgemein

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hi.habe im internet gelesen,das bei wohnortwechsel auffälliger eltern das neue jugendamt verständigt wird mit einem übergabegespräch wenn Anhaltspunkte für eine kindeswohlgefährdung vorliegen.Demnach soll das kind und sein umfeld beobachtet werden auch im Säuglingsalter und nicht direkt nach alter Aktenlage entschieden werden.nur wie sieht es aus,wenn man kinder weg bekam in obhut und umzieht ohne das dass jugendamt von erneuter schwangerschaft erfuhr und plötzlich wohnt man in dem neuen wohnort.kommt dann das jugendamt vorbei wegen voriger akte oder bleibt die akte beim vorher zuständigen j-amt?

Familie allgemein

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Nirgendwo erfahre ich woher der Nachname Hauck kommt..

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ist selena gomez muslim oder krist

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