Du hast eine Frage?
Stelle sie ganz einfach und Du erhälst von anderen Be- nutzern oder von jemandem aus dem wernichtfragt.de- Team eine Antwort.

Hier geht´s los...

Aufgepasst!

Neue Antworten

Benutzerbewertung
 
3.0
Geschrieben von anna
"hallo, also eine Galopphilfe gibt man indem man: wenn man auf der rechten hand reitet(also recht..."
Benutzerbewertung
 
5.0
Geschrieben von Lisa Glockner
"Beine an den Bauch randrücken. Vileicht kannst du mir auch die Frage beandworden"
Benutzerbewertung
 
N/A
Geschrieben von Jahan
"Happy Herbivore! sagt:that almond ring looks aseowme! I love anything with almond in it but I nev..."
Drucken PDF

wie wird es wohll sein

 
Benutzerbewertung
 
0.0 (0)
Zuständigkeitswechsel ohne fallübergabe?
Hallo an alle zusammen.Damals winter 2008 wurde unser Sohn vom jugendamt in obhut genommen wegen Geschwätze anderer mitmenschen,angeblich wär meine frau laut gutachter für dieses in obhut genommene kind nicht erziehungsfähig,das habe man daran festgelegt,das sie massnahmen angeblich ablehnt,dabei hat sie immer zugestimmt aber immer hangen andere leute drin.Das sorgerecht wurde dann auf das jugendamt übertragen,dann auf mich aber da ich arbeiten viel mußte wurde das sorgerecht schliesslich aufgrund anhaltspunkte für gefährdung des säuglings aus der vergangenheit z.b.streiterei,ablehnung hilfen entzogen und das kind kam in guten händen meiner eltern.Unser Säugling hatte mit der geburt ein vormund.Wir sehen unser kind,gehn spazieren.Dann meine eltern zogen in ein anderen kreisjugendamt gebiet da mein vater dort was zu erledigen hatte ,aus bestimmten gründen.Da wir in der nähe unseres kindes sein wollten sind wir vor wenigen monaten auch dort hingezogen.die zuständigkeit geht auf dem neuen wohnbereich über.mittlerweile erwartet meine frau ein zweites baby.wie wird wohl das jetzige jugendamt vorgehen,müßen die obwohl das ehemals zuständige jugendamt wegen anhaltspunkte einer gefährung unser baby wegnahm ,erst uns kontaktieren und ggf hilfe anbieten oder dürfen die ohne nix einfach wegnehmen und dann erst das familiengericht anrufen für das zweite?

Antworten

Auf diese Frage gibt es noch keine Antworten.

 
 
Bewertung (je höher desto besser)
Fragenbewertung
 
Kommentare*
    Gebe bitte den Sicherheitscode an.
 
 
Powered by JReviews

Die neusten Fragen

Benutzerbewertung
 
0.0 (0)
Benutzerbewertung
 
4.0 (2)
Benutzerbewertung
 
0.0 (0)
Benutzerbewertung
 
0.0 (0)
Benutzerbewertung
 
0.0 (0)
Benutzerbewertung
 
5.0 (1)
Benutzerbewertung
 
0.0 (0)
Benutzerbewertung
 
5.0 (1)
Benutzerbewertung
 
0.0 (0)
Benutzerbewertung
 
0.0 (0)
Benutzerbewertung
 
0.0 (0)
Benutzerbewertung
 
0.0 (0)
Benutzerbewertung
 
0.0 (0)