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Welche Kündigungsfrist muss ich bei einer Wohnungskündigung einhalten?

 
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Ich würde gerne aus meiner Wohnung ausziehen. Welche gesetzliche Kündigungsfrist habe ich und kann ich auch selber einen Nachmieter suchen?

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Geschrieben von Julian
20 September , 2009
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Hallo Gustavdererste,

Wenn Du ohne einen besonderen Grund aus Deiner Wohnung ausziehen möchtest, bei der Du den Hauptmietvertrag unterzeichnet hast, gilt zunächst einmal die Kündigungsfrist, die in Deinem Mietvertrag angegeben ist. Das ist normalerweise die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Drei Monate bedeutet, dass Du drei Monate vor dem Auszugstermin eine schriftliche Kündigung versehen mit dem Auszugstermin an Deinen Vermieter schicken muss. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats ankommen. Es zählt der Poststempel. Wenn Du also zum 31. März ausziehen willst, dann muss Dein Vermieter bis spätestens zum dritten Werktag ab dem ersten Januar Deine schriftliche Kündigung vorliegen haben.

Die Kündigung ist übrigens nur schriftlich, in Form eines Briefes gültig. Email, Telefonat oder Fax sind nicht rechtskräftig.

Wenn Du vorher ausziehen möchtest, dann kannst Du auch selber einen Nachmieter suchen. Das geht aber nur mit der Zustimmung Deines Vermieters. Der Vermieter ist außerdem nicht verpflichtet dem Nachmieter, den Du vorschlägst, zuzustimmen.

 
 
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