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"Hallo ensaar! Das Lied heißt VOLARE und ist von den GYPSY KINGS! :) http://www.youtube.com/wat..."
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"und...hat hier jemnd den Code???"
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Ist es üblich, dass im Falle einer Verurteilung die Versicherungen die vorab übernommenen Kosten zurückfordern?

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Laut Rechtsschutzbedingungen kann dies möglich sein im Bereich des Strafrechtsschutz (Vorwurf einer Straftat). Wenn eine Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt, sind die gezahlten Aufwendungen zu erstatten.
Ansonsten ist dies schwer zu beantworten, ohne den Fall näher zu kennen. Sonst schauen Sie in den Bedingungen einmal nach.

 
 
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