Ich habe eine Frage zum Schutz von wissenschaftlichen "Berufsbezeichnungen" - also nicht was Titel anbelangt:
Darf man sich ohne weiteres öffentlich z.B. als "Bildungswissenschaftler" oder "Mathematiker", "Physiker", "Soziologe", ... bezeichnen?
Gibt es Voraussetzungen, welche eine solche Bezeichnung rechtfertigen?
Welche Konsequenzen hätte ein unberechtigtes Führen dieser "Berufsbezeichnungen"?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten - eine Bitte jedoch - WICHTIG!!!: Antwortet nur, wenn ihr euch wirklich sicher seid und gebt bitte die entsprechenden Rechtsgrundlage (Gesetzesverweise) mit an. Meinungen oder Wünsche wie es sein könnte helfen mir nicht weiter.
"Bildungswissenschaftler"
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