ich weis nicht ob mir Recht geschieht und bitte Sie deshalb um Hilfe.
Ich bin bis heute Hartz IV Empfänger gewesen, da mir die Leistung eingestellt wurde.
Um es besser auszudrücken, im Jahr 2003 starb mein Vater von dem ich Erbe bekam.Zu diesem Zeitpunkt bezog ich keine Leistung des Arbeitsamtes.
In dieser Erbschaft war eine Festanlage enthalten die nicht auflösbar war sondern erst jetzt zur Auszahlung kam da die Laufzeit beendet war.
Da ich Arbeitslosengeld II Empfänger bin habe ich es dem Arbeitsamt gemeldet, in dem Glauben das als Vermögen berücksichtigt wird und ich mit einem Freibetrag rechnen kann denn dieser wäre nicht überschritten worden.
Nun ist aber die Leistung eingestellt worden da es mir als Einkommen berechnet worden ist.
Nun meine Frage: ,,Ist es richtig das Erbe bei Hartz bezug als Einkomme zählt obwohl ich das Erbe 2003 antrat, ein Teil aber erst jetzt ausgezahlt wurde?"
Bitte helfen Sie mir weil ich mich nicht so richtig auskenne und die Gesetzestexte sehr verworren sind.
Vielen dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ist es richtig das Erbe bei Hartz bezug als Einkomme zählt obwohl ich das Erbe 2003 antrat, ein Teil
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