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3.0
Geschrieben von anna
"hallo, also eine Galopphilfe gibt man indem man: wenn man auf der rechten hand reitet(also recht..."
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5.0
Geschrieben von Lisa Glockner
"Beine an den Bauch randrücken. Vileicht kannst du mir auch die Frage beandworden"
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N/A
Geschrieben von Jahan
"Happy Herbivore! sagt:that almond ring looks aseowme! I love anything with almond in it but I nev..."

Allgemeine Rechtsfragen

Behörden und Recht - Allgemeine Rechtsfragen

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ich weis nicht ob mir Recht geschieht und bitte Sie deshalb um Hilfe. Ich bin bis heute Hartz IV Empfänger gewesen, da mir die Leistung eingestellt wurde. Um es besser auszudrücken, im Jahr 2003 starb mein Vater von dem ich Erbe bekam.Zu diesem Zeitpunkt bezog ich keine Leistung des Arbeitsamtes. In dieser Erbschaft war eine Festanlage enthalten die nicht auflösbar war sondern erst jetzt zur Auszahlung kam da die Laufzeit beendet war. Da ich Arbeitslosengeld II Empfänger bin habe ich es dem Arbeitsamt gemeldet, in dem Glauben das als Vermögen berücksichtigt wird und ich mit einem Freibetrag rechnen kann denn dieser wäre nicht überschritten worden. Nun ist aber die Leistung eingestellt worden da es mir als Einkommen berechnet worden ist. Nun meine Frage: ,,Ist es richtig das Erbe bei Hartz bezug als Einkomme zählt obwohl ich das Erbe 2003 antrat, ein Teil aber erst jetzt ausgezahlt wurde?" Bitte helfen Sie mir weil ich mich nicht so richtig auskenne und die Gesetzestexte sehr verworren sind. Vielen dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen

Behörden und Recht - Allgemeine Rechtsfragen

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meine freundin hat ein praktikum in nem alten heim gemacht und bilder von den bewohnern in den praktikumsbericht geklebt,der in der schule abgegeben werden mußte hat sie sich nun strafbar gemacht und kann sie deswegen von der schule fliegen??mfg micha

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Hallo Ihr, ich bin 21 Jahre, seit zwei Monaten verheiratet und zur Zeit arbeitslos. Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich noch Anspruch auf Kindergeld habe? Ich bin zwar verheiratet, aber eigentlich hat man mit 21 doch noch Anspruch auf Kindergeld...?!

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Hallo! Wie lange hat eine Behörde Zeit, um auf ein Schreiben von mir zu antworten, ich habe im Hinterkopf einen Zeitraum von 3 Monaten,stimmt das? Ich habe am 18.10.2008 ein Behördenschreiben geschrieben und es am 19.10.2008 abgesandt, die Antwort kam am 20.01.2009 mit Datum vom 19.01.2009. Ist der rechtliche Zeitraum den die Behörde hatte um zu antworten vorbei oder liegt das Antwortschreiben noch im Rahmen? Danke LG Kirsten

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