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Geschrieben von ballon
"und...hat hier jemnd den Code???"
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Geschrieben von Andre
"Hallo Anastasia, es ist zwar etwas verwirrend, aber da hat sich die Kinderärztin wohl verrechnet...."
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Geschrieben von Rotkäppchen
"Ja, wenn du dir eine Flatrate holst kannst du in das o2 Netz kostenlos telefonieren. Um die richt..."

Behörden und Recht

Mietrecht

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Wir haben eine Wohnung (A) im Immobilienscout24 gefunden welche von einer Maklerin angeboten wurde. Wir haben uns die Wohnung A angeschaut und es kam wurde ein Termin mit der Hausverwaltung gemacht. Die Hausverwaltung wusste gar nicht, dass die jetzigen Mieter der Wohnung eine Maklerin beuaftragt haben. Kurz vor dem Termin mit der Hausverwaltung ist uns im Immobilienscout24.de eine weitere Wohnung (B) aufgefallen welche von der gleichen Hausverwaltung ist aber nicht über eine Maklerin angeboten wurde sondern direkt von der Hausverwaltung. Nun haben wir uns entschieden, da die Wohnung (B) ja früher frei ist, etwas günstiger ist und wir dachten, wir könnten uns so auch noch die Provision sparen, eher die Wohnung B zu beziehen als die von der Maklerin angebotene Wohnung A. Die Maklerin sagt nun, dass auch wenn wir die Wohnung B beziehen, wir Ihr eine Provision zahlen müssen, da sie uns ja an die Hausverwaltung (welche die Maklerin gar nicht beauftragt hat) vermittelt hat. In unseren Augen hat die Wohnung (B) die wir im Immobilienscout24.de gefunden haben und welche früher frei ist nichts mit der Maklerin zu tun, denn wir haben die selbst gefunden und die Hausverwaltung auch selbst darauf angesprochen. Kann die Maklerin Ihren Anspruch auf Provisionen hier geltent machen auch wenn sie weder von der Hausverwaltung beauftragt wurde sondern nur von den Mietern zur Nachmietersuche und zudem für die Wohnung B gar nicht zuständig war?

Verkehrsrecht

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ich habe meinen Führerschein vor einem halben Jahr für einen Monat abgegeben und bin jetzt wieder geblitzt worden und zwar 36 km/h Ausserhalb. die strafe ist 120 Euro und 3 punkte aber muss ich meinen Führerschein wieder abgeben ?? was kommt noch auf mich zu ??

Fr.

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Allgemeine Rechtsfragen

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Was bedeutet: dem Anheimgegen weiterer Veranlassung? Wie kann man das anders sagen?

Allgemeine Rechtsfragen

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Zuständigkeitswechsel ohne fallübergabe? Hallo an alle zusammen.Damals winter 2008 wurde unser Sohn vom jugendamt in obhut genommen wegen Geschwätze anderer mitmenschen,angeblich wär meine frau laut gutachter für dieses in obhut genommene kind nicht erziehungsfähig,das habe man daran festgelegt,das sie massnahmen angeblich ablehnt,dabei hat sie immer zugestimmt aber immer hangen andere leute drin.Das sorgerecht wurde dann auf das jugendamt übertragen,dann auf mich aber da ich arbeiten viel mußte wurde das sorgerecht schliesslich aufgrund anhaltspunkte für gefährdung des säuglings aus der vergangenheit z.b.streiterei,ablehnung hilfen entzogen und das kind kam in guten händen meiner eltern.Unser Säugling hatte mit der geburt ein vormund.Wir sehen unser kind,gehn spazieren.Dann meine eltern zogen in ein anderen kreisjugendamt gebiet da mein vater dort was zu erledigen hatte ,aus bestimmten gründen.Da wir in der nähe unseres kindes sein wollten sind wir vor wenigen monaten auch dort hingezogen.die zuständigkeit geht auf dem neuen wohnbereich über.mittlerweile erwartet meine frau ein zweites baby.wie wird wohl das jetzige jugendamt vorgehen,müßen die obwohl das ehemals zuständige jugendamt wegen anhaltspunkte einer gefährung unser baby wegnahm ,erst uns kontaktieren und ggf hilfe anbieten oder dürfen die ohne nix einfach wegnehmen und dann erst das familiengericht anrufen für das zweite?

Versicherungen

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wieviele eidesstattliche versicherungen darf ich haben?

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