Hi.Wenn man umzieht in einer anderen stadt,ausserhalb des bereiches und erneut ein kind erwartet aber es beim vorigen jugendamt es schon mehrere sorgerechtsentzüge gab wegen angebl.kindeswohlgefährdung wie wird das neue jugendamt dann handeln?wird man das selbe machen müßen was das vorige Amt verlangte oder entscheiden die nicht nach aktenlage?wenn das vorige j-amt mutterkind haus verlangte da es sein müße da ich eine auseinandersetzung hatte vor paar jahren müße es bei jedem kind sein,so wurtde mir gesagt-.ist das dann beim neuen jugendamt dann auch so vorgeschrieben wenn die akte rüberkommt?aber es ist nichts beantragt bis jetzt fürs neue kind.wohn seit 4 monaten im anderen stadtteil.wohnten in köln und jetzt in Düsseldorf
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